AGBs

AGBs

1. Vertragsabschluss
Die Mitgliedschaft in der KiLo‘s GmbH kommt durch Unterschrift des Antragstellenden zustande.

1.1. Online Vertragsabschluss
Wird die Mitgliedschaft online über die Website der KiLo‘s GmbH beantragt, kommt es durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig Mitglied werden“ zu einem verbindlichen Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Sowohl die KiLo‘s GmbH als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

2. Nutzungsumfang
Der Vertragspartner ist ab Vertragsbeginn berechtigt die Fitnessanlage der KiLo‘s GmbH in Appenweier, Alemannenstrasse 55b während der Öffnungszeiten im Umfang seiner vertraglich geregelten Vereinbarungen zu nutzen. Die Rechte des Nutzers aus dem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar. Außerhalb der Betreuungszeiten ist das Mitglied im Rahmen der „3G's“ dafür eigenverantwortlich einen tagesaktuellen Test vorweisen zu können, da ihm sonst der Zutritt untersagt ist. Geimpfte und Genesene haben auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis vorzuweisen.

3. Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag für die Gesamtlaufzeit ist bei Vertragsabschluss fällig. Gleichfalls im Voraus sind die Beiträge bei Vertragsverlängerung zu zahlen. Ist in dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Sofern Ratenzahlungen vereinbart sind, ist das monatliche Entgelt bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Der Beitrag für die erste Rate nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Anmeldegebühr für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Befindet sich das Mitglied mehr als zwei Monate im Rückstand, ist die KiLo‘s GmbH berechtigt, die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Raten einzustellen. Ist das Mitglied schuldhaft mit zwei Monatsraten im Rückstand, so kann die KiLo‘s GmbH die Ratenzahlung widerrufen und die gesamten restlichen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig stellen und einfordern. Die KiLo‘s GmbH ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag um den Preissteigerungsindex anzupassen, jedoch jährlich max. um 3 %. Mehrwertsteuererhöhungen gehen zulasten des Mitglieds. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird ein Mitgliedsausweis ausgestellt. Dieser ist bei jedem Besuch vorzuweisen. Der Ausweis bleibt im Besitz des Mitglieds. Bei Verlust oder Beschädigung ist innerhalb von 4 Wochen ein neuer Ausweis zu beantragen. Die erneute Ausstellung führt zu Unkosten in Höhe von 25,-€.

4. Ausfallzeiten und Beendigung der Mitgliedschaft
Bei Schwangerschaft kann das Ruhen des Vertrages beantragt werden. Ferner ist es möglich, bei Verletzung oder Krankheit, sofern für die Dauer von mehr als einem Monat eine Nutzung ärztlich attestiert unmöglich ist, ein Ruhen der Mitgliedschaft zu beantragen. Die Dauer der Ruhezeit hängt sich an die ursprüngliche Gesamtlaufzeit des Vertrages an. Bei Inanspruchnahme von Ruhezeiten ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ohne ärztliches Attest kann kein Ruhen des Vertrages beansprucht werden. Eine Entscheidung über die Ruhezeiten behält sich die KiLo‘s GmbH vor. Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der im Vertrag genannten Erst-/ Mindestlaufzeit kündbar. Jede Kündigung, auch die Kündigungen aus wichtigem Grund, bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt der Eingang bei der KiLo‘s GmbH. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere zwölf Monate, bei 6-Monatsverträgen um weitere 6 Monate. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund.

5. Hausordnung
Es gilt die bei Vertragsabschluss nebenstehende Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die KiLo‘s GmbH vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen.

6. Pflichten der Mitglieder
Anschriftenänderungen –bei Bankeinzug auch Kontoänderungen —sind der KiLo‘s GmbH unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat er der KiLo‘s GmbH die daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.

7. Nebenabreden/Teilnichtigkeit
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Teilnichtigkeiten bedeuten nicht Gesamtnichtigkeit.

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